Infografik zum Multiple-Choice-Quiz der Improvement Experts zur ISO 9001, das die wichtigen Aspekte der Behandlung von Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen abfragt.

Rich­ti­ge Antwort

a) Maß­nah­men zur Über­wa­chung und zur Kor­rek­tur ergreifen
b) Bestim­men der Ursa­chen der Nichtkonformität
d) Risi­ken und Chan­cen, die wäh­rend der Pla­nung bestimmt wur­den, aktua­li­sie­ren, falls erforderlich

Kom­men­tar

Gemäß ISO 9001 müs­sen Orga­ni­sa­tio­nen bestimm­te Maß­nah­men ergrei­fen, wenn eine Nicht­kon­for­mi­tät auf­tritt. Die Norm beschreibt detail­liert, wel­che Schrit­te unter­nom­men wer­den müs­sen, um sicher­zu­stel­len, dass Nicht­kon­for­mi­tä­ten effek­tiv behan­delt wer­den und nicht erneut auf­tre­ten. Die kor­rek­ten Ant­wort­op­tio­nen auf die Fra­ge, was die Orga­ni­sa­ti­on hin­sicht­lich Nicht­kon­for­mi­tä­ten und Kor­rek­tur­maß­nah­men for­dern muss, lau­ten daher a) ‘Maß­nah­men zur Über­wa­chung und zur Kor­rek­tur ergrei­fen’, b) ‘Bestim­men der Ursa­chen der Nicht­kon­for­mi­tät’ und d) ‘Risi­ken und Chan­cen, die wäh­rend der Pla­nung bestimmt wur­den, aktua­li­sie­ren, falls erforderlich’.

Ant­wort­op­ti­on a) ‘Maß­nah­men zur Über­wa­chung und zur Kor­rek­tur ergrei­fen’ ist kor­rekt, weil die ISO 9001 vor­schreibt, dass Orga­ni­sa­tio­nen reagie­ren und gege­be­nen­falls Maß­nah­men zur Über­wa­chung und Kor­rek­tur ergrei­fen müs­sen. Dies bedeu­tet, dass die Orga­ni­sa­ti­on die auf­ge­tre­te­ne Nicht­kon­for­mi­tät über­wa­chen und kor­ri­gie­ren­de Maß­nah­men ergrei­fen muss, um die direk­te Pro­ble­ma­tik zu behe­ben (ISO 9001:2015, Abschnitt 10.2.1a).

Ant­wort­op­ti­on b) ‘Bestim­men der Ursa­chen der Nicht­kon­for­mi­tät’ ist eben­falls kor­rekt. Die Norm for­dert, dass Orga­ni­sa­tio­nen die Ursa­chen der Nicht­kon­for­mi­tät ana­ly­sie­ren und bewer­ten müs­sen, um sicher­zu­stel­len, dass die­se nicht erneut oder an ande­rer Stel­le auf­tre­ten. Dies umfasst eine gründ­li­che Ana­ly­se und die Bestim­mung der pri­mä­ren Ursa­chen (ISO 9001:2015, Abschnitt 10.2.1b).

Ant­wort­op­ti­on d) ‘Risi­ken und Chan­cen, die wäh­rend der Pla­nung bestimmt wur­den, aktua­li­sie­ren, falls erfor­der­lich’ ist eben­falls kor­rekt. Wenn eine Nicht­kon­for­mi­tät auf­tritt, müs­sen die Orga­ni­sa­tio­nen die Risi­ken und Chan­cen, die wäh­rend der Pla­nung bestimmt wur­den, über­prü­fen und aktua­li­sie­ren, falls erfor­der­lich. Dies gewähr­leis­tet, dass alle Aspek­te des Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tems berück­sich­tigt und gege­be­nen­falls ange­passt wer­den, um zukünf­ti­ge Nicht­kon­for­mi­tä­ten zu ver­hin­dern (ISO 9001:2015, Abschnitt 10.2.1e).

Die fal­sche Ant­wort­op­ti­on ist c) ‘Infor­mie­ren der Stake­hol­der’. Obwohl es wich­tig sein kann, Stake­hol­der über bestimm­te Pro­ble­me zu infor­mie­ren, wird dies nicht spe­zi­fisch von der ISO 9001 als eine erfor­der­li­che Maß­nah­me zur Behand­lung von Nicht­kon­for­mi­tä­ten und Kor­rek­tur­maß­nah­men gefordert.

Zusätz­lich zu den genann­ten rich­ti­gen Ant­wor­ten for­dert die ISO 9001, dass die Orga­ni­sa­ti­on jeg­li­che erfor­der­li­chen Maß­nah­men ein­lei­tet und deren Wirk­sam­keit über­prüft. Dies beinhal­tet die Bewer­tung der Maß­nah­men zur Besei­ti­gung der Ursa­chen von Nicht­kon­for­mi­tä­ten und die Aktua­li­sie­rung des Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tems, falls erfor­der­lich. Die Kor­rek­tur­maß­nah­men müs­sen den Aus­wir­kun­gen der auf­ge­tre­te­nen Nicht­kon­for­mi­tä­ten ange­mes­sen sein. Die­se umfas­sen­de Her­an­ge­hens­wei­se stellt sicher, dass die Orga­ni­sa­ti­on ihre Leis­tung kon­ti­nu­ier­lich ver­bes­sern und auf sich ändern­de Anfor­de­run­gen reagie­ren kann.

Durch die Ein­hal­tung die­ser Anfor­de­run­gen kön­nen Orga­ni­sa­tio­nen die Qua­li­tät ihrer Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ver­bes­sern, die Kun­den­zu­frie­den­heit stei­gern und die Effi­zi­enz ihrer Pro­zes­se opti­mie­ren. Dies trägt letzt­lich zur Wett­be­werbs­fä­hig­keit und zum lang­fris­ti­gen Erfolg des Unter­neh­mens bei.