Multiple-Choice-Quiz von Improvement Experts zu den Grundanforderungen an Qualitätsziele nach ISO 9001, mit Antwortoptionen zur Qualitätspolitik, Überwachung und Messbarkeit.

Rich­ti­ge Antwort

a) im Ein­klang mit der Qua­li­täts­po­li­tik stehen
b) über­wacht werden
c) mess­bar sein

Kom­men­tar

In der ISO 9001, Abschnitt 6.2, wird von Orga­ni­sa­tio­nen gefor­dert, dass sie Qua­li­täts­zie­le fest­le­gen, die spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen, um effek­tiv zur Qua­li­täts­ver­bes­se­rung bei­zu­tra­gen. Die­se Zie­le müs­sen im Ein­klang mit der Qua­li­täts­po­li­tik ste­hen, mess­bar sein und aktiv über­wacht wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass sie zur Errei­chung der über­ge­ord­ne­ten Qua­li­täts­stan­dards bei­tra­gen. Des­halb sind die kor­rek­ten Ant­wor­ten auf unse­re Quiz­fra­ge: a) ‘im Ein­klang mit der Qua­li­täts­po­li­tik ste­hen’, b) ‘über­wacht wer­den’, und c) ‘mess­bar sein’. Die Ant­wort­op­ti­on a) ist kor­rekt, da Qua­li­täts­zie­le direkt aus der Qua­li­täts­po­li­tik der Orga­ni­sa­ti­on abge­lei­tet wer­den soll­ten, um Kon­sis­tenz und Aus­rich­tung inner­halb des gesam­ten Manage­ment­sys­tems zu gewähr­leis­ten. Ant­wort b) ist eben­falls zutref­fend, da die regel­mä­ßi­ge Über­wa­chung der Ziel­er­rei­chung es ermög­licht, den Fort­schritt zu bewer­ten und erfor­der­li­che Anpas­sun­gen vor­zu­neh­men, was die kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung unter­stützt. Ant­wort c) ist erfor­der­lich, weil ohne die Mög­lich­keit, Fort­schrit­te quan­ti­ta­tiv zu mes­sen, eine effek­ti­ve Bewer­tung der Wirk­sam­keit von Qua­li­täts­zie­len nicht mög­lich wäre.

Die Ant­wort d) ‘jähr­lich neu fest­ge­legt wer­den’ ist jedoch nicht kor­rekt, da die ISO 9001 kei­ne spe­zi­fi­schen Vor­ga­ben zur Häu­fig­keit der Neu­fest­set­zung von Qua­li­täts­zie­len macht. Zie­le kön­nen je nach Bedarf der Orga­ni­sa­ti­on und sich ändern­den Umstän­den über­ar­bei­tet wer­den, müs­sen aber nicht zwangs­läu­fig jähr­lich neu fest­ge­legt wer­den. Statt­des­sen legt die Norm fest, dass Qua­li­täts­zie­le „soweit erfor­der­lich, aktua­li­siert wer­den“, was impli­ziert, dass Aktua­li­sie­run­gen nur dann erfol­gen soll­ten, wenn es durch Ver­än­de­run­gen in den Unter­neh­mens­be­din­gun­gen oder in den exter­nen Anfor­de­run­gen gerecht­fer­tigt ist. Die­ses Kri­te­ri­um unter­stützt eine fle­xi­ble und adap­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­se an die Qua­li­täts­ziel­set­zung, die es den Unter­neh­men ermög­licht, auf Ver­än­de­run­gen effek­tiv zu reagie­ren und gleich­zei­tig die Sta­bi­li­tät und Kon­ti­nui­tät im Qua­li­täts­ma­nage­ment zu wahren.

Die wei­te­ren For­de­run­gen der Norm an Qua­li­täts­zie­le umfas­sen die Berück­sich­ti­gung zutref­fen­der Anfor­de­run­gen und die Rele­vanz die­ser Zie­le für die Kon­for­mi­tät von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen sowie die Erhö­hung der Kun­den­zu­frie­den­heit. Zie­le sol­len nicht nur fest­ge­legt und über­wacht, son­dern auch inner­halb der Orga­ni­sa­ti­on kom­mu­ni­ziert und bei Bedarf aktua­li­siert wer­den. Die­se umfas­sen­de Betrach­tung der Qua­li­täts­zie­le trägt dazu bei, dass das Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem der Orga­ni­sa­ti­on kon­ti­nu­ier­lich ver­bes­sert wird und effek­tiv zur Erfül­lung sowohl der Kun­den­an­for­de­run­gen als auch der gesetz­li­chen und regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen beiträgt.