Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte und Umweltschutz in ihren globalen Lieferketten regelt. Es zielt darauf ab, durch definierte Sorgfaltspflichten die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards in allen Phasen der Lieferkette sicherzustellen. Ab 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden, und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Die zentralen Elemente des LKSG umfassen die Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung von Beschwerdeverfahren und regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.
Im Kern des LKSG stehen verschiedene Sorgfaltspflichten, die Unternehmen erfüllen müssen. Dazu gehört zunächst die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen zur Ermittlung von Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette. Unternehmen müssen zudem eine Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechtsstrategie abgeben und Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber direkten Zulieferern verankern. Bei festgestellten Verstößen sind Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Ein wesentlicher Bestandteil ist auch die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Betroffene. Die Dokumentation und Berichterstattung über die Bemühungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist ebenfalls vorgeschrieben. Die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, und bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden.
Das LKSG steht im Einklang mit internationalen Menschenrechts- und Umweltschutzstandards und bezieht sich auf wichtige internationale Abkommen, wie die Menschenrechtspakte der UN und ILO-Übereinkommen. Es stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung dar und ist insbesondere für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit und Managementsysteme, wie die Improvement Experts GmbH, von Bedeutung. Durch die Einführung des LKSG werden Unternehmen dazu angehalten, ihre Lieferketten transparenter zu gestalten und aktiv Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu ergreifen. Dies trägt zu einer stärkeren Bewusstseinsbildung und einer Verbesserung der globalen Geschäftspraktiken bei.

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