Der Deut­sche Nach­hal­tig­keits­ko­dex (DNK) ist ein Trans­pa­renz­stan­dard, der vom Rat für Nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung (RNE) ent­wi­ckelt wur­de, um Unter­neh­men bei der Bericht­erstat­tung über ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen zu unter­stüt­zen. Der DNK bie­tet einen Rah­men für die Offen­le­gung von nicht-finan­­zi­el­­len Leis­tun­gen, der für Orga­ni­sa­tio­nen jeder Grö­ße und Rechts­form anwend­bar ist. Die Struk­tur des DNK umfasst 20 Kri­te­ri­en, die sich auf ver­schie­de­ne Aspek­te wie Stra­te­gie, Prozess­management, Umwelt, sozia­le Ver­ant­wor­tung und recht­li­che Kon­for­mi­tät bezie­hen. Der DNK för­dert die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung, indem er Unter­neh­men hilft, ihre Nach­hal­tig­keits­stra­te­gien zu ent­wi­ckeln und trans­pa­rent zu kom­mu­ni­zie­ren. Unter­neh­men, die nach dem DNK berich­ten, ver­öf­fent­li­chen ihre Erklä­run­gen in einer öffent­li­chen Daten­bank, wodurch Ver­gleich­bar­keit und Sicht­bar­keit der Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen erhöht werden.

Ein wesent­li­cher Vor­teil des DNK ist sei­ne Anschluss­fä­hig­keit an die EU-Berichts­stan­­dards (ESRS), was beson­ders im Kon­text der neu­en Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) rele­vant ist. Die­se Richt­li­nie ver­pflich­tet ab 2025 vie­le Unter­neh­men in der EU, detail­lier­te Berich­te über ihre Nach­hal­tig­keits­prak­ti­ken vor­zu­le­gen. Im Ver­gleich zu ande­ren Berichts­stan­dards ist der DNK beson­ders benut­zer­freund­lich und für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) kon­zi­piert, die oft vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen bei der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung ste­hen. Der DNK bie­tet Ori­en­tie­rungs­hil­fen und prak­ti­sche Tools, um die Anfor­de­run­gen der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung zu erfül­len. Dar­über hin­aus unter­stützt der DNK Unter­neh­men dabei, Nach­hal­tig­keit als Wett­be­werbs­vor­teil zu nut­zen, indem er die Inte­gra­ti­on nach­hal­ti­ger Prak­ti­ken in die Geschäfts­stra­te­gie fördert.

In der über­ge­ord­ne­ten Taxo­no­mie der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung stellt der DNK eine spe­zi­fi­sche Anwen­dung inner­halb des brei­te­ren Rah­mens der CSR- und ESG-Berich­t­er­sta­t­­tung (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) dar. Er ist kom­pa­ti­bel mit inter­na­tio­na­len Stan­dards wie den GRI (Glo­bal Report­ing Initia­ti­ve) und unter­stützt Unter­neh­men dabei, ihre Bericht­erstat­tung an den Anfor­de­run­gen der EU-Taxo­­no­­mie aus­zu­rich­ten. Spe­zia­li­sie­run­gen inner­halb des DNK umfas­sen bran­chen­spe­zi­fi­sche Anpas­sun­gen und spe­zi­el­le Leit­fä­den für ver­schie­de­ne Sek­to­ren, wie bei­spiels­wei­se den hoch­schul­spe­zi­fi­schen Nach­hal­tig­keits­ko­dex, der Hoch­schu­len einen Ein­stieg in die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung ermög­licht. Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass der Deut­sche Nach­hal­tig­keits­ko­dex ein wesent­li­cher Bestand­teil der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung in Deutsch­land ist, der Unter­neh­men hilft, ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen trans­pa­rent und ver­gleich­bar zu machen und sich auf zukünf­ti­ge gesetz­li­che Anfor­de­run­gen vorzubereiten.

 

Illustration des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) mit Geschäftsleuten, die Nachhaltigkeitsberichte diskutieren, und grünen Technologien wie Windturbinen und Solarpaneelen im Hintergrund.

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