Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen an die Finanzberichterstattung anzugleichen. Sie wird ab 2024 schrittweise eingeführt und verpflichtet Unternehmen dazu, darüber zu berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen wie der Klimawandel ihr Geschäft beeinflussen und wie ihre Geschäftstätigkeit wiederum Menschen und Planeten beeinflusst. Dieser Ansatz ist als “doppelte Materialität” bekannt.
Die CSRD aktualisiert die frühere Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014 und gilt für eine breitere Gruppe von großen Unternehmen sowie für an EU-regulierten Märkten gelistete KMU. Es wird geschätzt, dass die CSRD fast 50.000 Unternehmen betrifft. Unternehmen müssen nun detailliertere Berichte zu Themen wie Umwelt, soziale und Menschenrechtsbelange sowie Governance-Faktoren veröffentlichen. Diese Berichte müssen in einem eigenen Abschnitt des Geschäftsberichts veröffentlicht und durch einen unabhängigen Prüfungsdienstleister gegen die Nachhaltigkeitsberichtsstandards geprüft werden. Die Standards werden derzeit von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sollen in EU-Politiken eingebettet werden, wobei auch globale Initiativen berücksichtigt werden.
Die CSRD stellt höhere Anforderungen an die Qualität und Transparenz der Berichterstattung und zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und Nützlichkeit der Nachhaltigkeitsinformationen für Investoren zu verbessern. Für Unternehmen bedeutet dies eine stärkere Betonung auf Nachhaltigkeitsberichterstattung, was letztendlich zu mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit führen und das Engagement für konkrete Klimaschutzmaßnahmen unterstützen kann.

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