Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine im Jahr 2024 von der Europäischen Union verabschiedete Richtlinie, die darauf abzielt, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Unternehmensverhalten zu fördern. Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen, sowohl in der EU als auch außerhalb, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu erfüllen. Im Mittelpunkt der CSDDD steht die Verpflichtung von Unternehmen, potenzielle und tatsächliche nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt systematisch zu identifizieren und anzugehen. Dies umfasst die Erstellung und Umsetzung von Due-Diligence-Verfahren, die Überwachung ihrer Effektivität sowie die jährliche Berichterstattung über die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Wesentliche Bestandteile der Richtlinie sind unter anderem die Risikoidentifikation und ‑bewertung, präventive und mildernde Maßnahmen, die Einbindung von Stakeholdern sowie die Bereitstellung von Abhilfemechanismen für betroffene Parteien.
Die Richtlinie gilt für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit einem vergleichbaren Umsatz innerhalb der EU. Unternehmen müssen ihre Wertschöpfungsketten umfassend analysieren und Maßnahmen priorisieren, die entsprechend der Schwere und Wahrscheinlichkeit möglicher nachteiliger Auswirkungen angemessen sind. Dies erfordert nicht nur eine Umstrukturierung interner Prozesse, sondern auch eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen. Die Durchsetzung der CSDDD erfolgt durch nationale Aufsichtsbehörden, die mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet sind, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen. Bei Nichteinhaltung können erhebliche Geldstrafen verhängt werden, die bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Zusätzlich wird den Opfern das Recht eingeräumt, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, wenn ein Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt.
Durch die Einführung der CSDDD strebt die EU nicht nur eine Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften an, sondern auch die Förderung eines internationalen Standards für umwelt- und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Dies soll Unternehmen langfristig wettbewerbsfähiger machen und die Basis für eine nachhaltigere Wirtschaftsweise schaffen. Die Umsetzung der CSDDD wird in mehreren Phasen erfolgen, beginnend mit einer zweijährigen Frist für die Überführung der Richtlinie in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten. Größere Unternehmen werden die neuen Pflichten innerhalb von drei Jahren erfüllen müssen, während kleinere Unternehmen später folgen. Die CSDDD ist ein bedeutender Schritt hin zu einer gerechteren und nachhaltigeren Wirtschaft, indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, ihre globale Wertschöpfungsketten transparent und verantwortungsbewusst zu gestalten.

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