Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD) ist eine im Jahr 2024 von der Euro­päi­schen Uni­on ver­ab­schie­de­te Richt­li­nie, die dar­auf abzielt, nach­hal­ti­ges und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Unter­neh­mens­ver­hal­ten zu för­dern. Die Richt­li­nie ver­pflich­tet gro­ße Unter­neh­men, sowohl in der EU als auch außer­halb, men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Sorg­falts­pflich­ten ent­lang ihrer gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te zu erfül­len. Im Mit­tel­punkt der CSDDD steht die Ver­pflich­tung von Unter­neh­men, poten­zi­el­le und tat­säch­li­che nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen ihrer Geschäfts­tä­tig­kei­ten auf Men­schen­rech­te und Umwelt sys­te­ma­tisch zu iden­ti­fi­zie­ren und anzu­ge­hen. Dies umfasst die Erstel­lung und Umset­zung von Due-Dili­­gence-Ver­­­fah­­ren, die Über­wa­chung ihrer Effek­ti­vi­tät sowie die jähr­li­che Bericht­erstat­tung über die ergrif­fe­nen Maß­nah­men und deren Ergeb­nis­se. Wesent­li­che Bestand­tei­le der Richt­li­nie sind unter ande­rem die Risi­ko­iden­ti­fi­ka­ti­on und ‑bewer­tung, prä­ven­ti­ve und mil­dern­de Maß­nah­men, die Ein­bin­dung von Stake­hol­dern sowie die Bereit­stel­lung von Abhil­fe­me­cha­nis­men für betrof­fe­ne Parteien.

Die Richt­li­nie gilt für gro­ße Unter­neh­men mit mehr als 1.000 Mit­ar­bei­tern und einem Umsatz von über 450 Mil­lio­nen Euro sowie für Nicht-EU-Unter­­neh­­men mit einem ver­gleich­ba­ren Umsatz inner­halb der EU. Unter­neh­men müs­sen ihre Wert­schöp­fungs­ket­ten umfas­send ana­ly­sie­ren und Maß­nah­men prio­ri­sie­ren, die ent­spre­chend der Schwe­re und Wahr­schein­lich­keit mög­li­cher nach­tei­li­ger Aus­wir­kun­gen ange­mes­sen sind. Dies erfor­dert nicht nur eine Umstruk­tu­rie­rung inter­ner Pro­zes­se, son­dern auch eine enge Zusam­men­ar­beit mit Lie­fe­ran­ten und Geschäfts­part­nern, um die Ein­hal­tung der Sorg­falts­pflich­ten sicher­zu­stel­len. Die Durch­set­zung der CSDDD erfolgt durch natio­na­le Auf­sichts­be­hör­den, die mit weit­rei­chen­den Befug­nis­sen aus­ge­stat­tet sind, um die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten zu über­wa­chen und durch­zu­set­zen. Bei Nicht­ein­hal­tung kön­nen erheb­li­che Geld­stra­fen ver­hängt wer­den, die bis zu 5 % des welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes eines Unter­neh­mens betra­gen kön­nen. Zusätz­lich wird den Opfern das Recht ein­ge­räumt, zivil­recht­li­che Ansprü­che gel­tend zu machen, wenn ein Unter­neh­men sei­nen Sorg­falts­pflich­ten nicht nachkommt.

Durch die Ein­füh­rung der CSDDD strebt die EU nicht nur eine Har­mo­ni­sie­rung der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für nach­hal­ti­ges Wirt­schaf­ten an, son­dern auch die För­de­rung eines inter­na­tio­na­len Stan­dards für umwelt- und men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten. Dies soll Unter­neh­men lang­fris­tig wett­be­werbs­fä­hi­ger machen und die Basis für eine nach­hal­ti­ge­re Wirt­schafts­wei­se schaf­fen. Die Umset­zung der CSDDD wird in meh­re­ren Pha­sen erfol­gen, begin­nend mit einer zwei­jäh­ri­gen Frist für die Über­füh­rung der Richt­li­nie in natio­na­les Recht durch die Mit­glied­staa­ten. Grö­ße­re Unter­neh­men wer­den die neu­en Pflich­ten inner­halb von drei Jah­ren erfül­len müs­sen, wäh­rend klei­ne­re Unter­neh­men spä­ter fol­gen. Die CSDDD ist ein bedeu­ten­der Schritt hin zu einer gerech­te­ren und nach­hal­ti­ge­ren Wirt­schaft, indem sie Unter­neh­men dazu ver­pflich­tet, ihre glo­ba­le Wert­schöp­fungs­ket­ten trans­pa­rent und ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu gestalten.

 

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