Multiple-Choice-Quiz von Improvement Experts zur ISO 9001, das die wichtigen Aspekte der Steuerung extern bereitgestellter Prozesse, Produkte und Dienstleistungen abfragt, mit den Antwortoptionen zur Auswahl qualifizierter Lieferanten und Überwachung der Lieferantenleistung.

Rich­ti­ge Antwort

a) Aus­wahl qua­li­fi­zier­ter Lieferanten
c) Über­wa­chung der Lieferantenleistung

Kom­men­tar

Gemäß ISO 9001, Abschnitt 8.4, sind bei der Steue­rung extern bereit­ge­stell­ter Pro­zes­se, Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen die rich­ti­gen Ant­wort­op­tio­nen (a) “Aus­wahl qua­li­fi­zier­ter Lie­fe­ran­ten” und © “Über­wa­chung der Lie­fe­ran­ten­leis­tung”. Die­se sind ent­schei­dend, da die Norm for­dert, dass Orga­ni­sa­tio­nen Kri­te­ri­en für die Beur­tei­lung und Aus­wahl von Lie­fe­ran­ten fest­le­gen, die auf deren Fähig­keit beru­hen, die Anfor­de­run­gen kon­se­quent zu erfül­len. Die kon­ti­nu­ier­li­che Über­wa­chung der Lie­fe­ran­ten­leis­tung ist eben­falls wich­tig, um sicher­zu­stel­len, dass die gelie­fer­ten Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen die Qua­li­täts­an­for­de­run­gen kon­ti­nu­ier­lich erfül­len und um früh­zei­tig Pro­ble­me zu iden­ti­fi­zie­ren und zu beheben.

Die Ant­wort­op­tio­nen (b) “Preis­ver­glei­che durch­füh­ren” und (d) “Ver­trags­ma­nage­ment” sind in die­sem Kon­text falsch. Obwohl Preis­ver­glei­che eine gän­gi­ge Geschäfts­pra­xis sind, wer­den sie in der ISO 9001 nicht als ein wesent­li­cher Aspekt der Steue­rung extern bereit­ge­stell­ter Pro­zes­se, Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ange­führt. Sie könn­ten zwar zur Wirt­schaft­lich­keit bei­tra­gen, doch die Qua­li­tät und Zuver­läs­sig­keit der Lie­fe­ran­ten sind gemäß der Norm von höhe­rer Bedeu­tung. Eben­so ist das Ver­trags­ma­nage­ment eine wich­ti­ge all­ge­mei­ne Geschäfts­pra­xis, wird jedoch in Abschnitt 8.4 der ISO 9001 nicht spe­zi­ell im Kon­text der not­wen­di­gen Doku­men­ta­ti­on oder als Steue­rungs­maß­nah­me hervorgehoben.

Wei­te­re rele­van­te Aspek­te, die von der ISO 9001 her­vor­ge­ho­ben, aber nicht als Ant­wort­op­tio­nen auf­ge­führt wer­den, umfas­sen die Not­wen­dig­keit, die Ange­mes­sen­heit der von den Lie­fe­ran­ten bereit­ge­stell­ten Pro­zes­se zu vali­die­ren und die Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Befug­nis­se für die Steue­rung extern bereit­ge­stell­ter Pro­zes­se klar zu defi­nie­ren. Die­se Maß­nah­men gewähr­leis­ten, dass exter­ne Bei­trä­ge kei­ne nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die Fähig­keit der Orga­ni­sa­ti­on haben, kon­form zu blei­ben und kon­ti­nu­ier­lich die Kun­den­er­war­tun­gen und gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfüllen.