Die Daten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung (DSGVO) ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des EU-Daten­­­schut­z­­rechts, der seit 2018 den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in der EU ein­heit­lich regelt. Die­se Ver­ord­nung, die aus 99 Arti­keln in elf Kapi­teln besteht, zielt dar­auf ab, die Daten­schutz­prak­ti­ken zu stan­dar­di­sie­ren und die Rech­te der Ein­zel­per­so­nen in Bezug auf ihre per­sön­li­chen Daten zu stär­ken. Wich­ti­ge Aspek­te der DSGVO umfas­sen die Prin­zi­pi­en der Zweck­bin­dung und Daten­mi­ni­mie­rung sowie neu ein­ge­führ­te Kon­zep­te wie “Pri­va­cy by Design” und “Pri­va­cy by Default”, wel­che dar­auf abzie­len, Daten­schutz­aspek­te bereits in der Ent­wick­lungs­pha­se von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen zu inte­grie­ren und die daten­schutz­freund­lichs­ten Ein­stel­lun­gen als Stan­dard vorzusehen.

Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, ins­be­son­de­re im Dienst­leis­tungs­sek­tor und in der pro­du­zie­ren­den Indus­trie, ist die Ein­hal­tung der DSGVO von gro­ßer Bedeu­tung. Die­se Unter­neh­men sam­meln und ver­ar­bei­ten häu­fig in erheb­li­chem Umfang per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, etwa von Kun­den, Mit­ar­bei­tern oder Geschäfts­part­nern. Die DSGVO for­dert von die­sen Unter­neh­men, dass sie nicht nur die Ein­wil­li­gung zur Daten­ver­ar­bei­tung sorg­fäl­tig hand­ha­ben, son­dern auch die Daten­in­te­gri­tät und ‑sicher­heit gewähr­leis­ten. Dies beinhal­tet, dass Daten nur für den fest­ge­leg­ten Zweck genutzt und nicht ohne Zustim­mung für ande­re Zwe­cke ver­wen­det wer­den dür­fen. Zudem müs­sen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass sie nur die für den jewei­li­gen Zweck not­wen­di­gen Daten erhe­ben und verarbeiten.

Die DSGVO ist nicht nur eine recht­li­che Ver­pflich­tung, son­dern bie­tet auch einen stra­te­gi­schen Vor­teil. Die Ein­hal­tung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen kann das Ver­trau­en von Kun­den und Geschäfts­part­nern stär­ken und damit zu einem Wett­be­werbs­vor­teil füh­ren. Unter­neh­men, die die DSGVO-Anfor­­de­run­­gen ernst neh­men und umset­zen, demons­trie­ren ihre Ver­pflich­tung zum Schutz der Pri­vat­sphä­re und Daten­in­te­gri­tät, was beson­ders in Zei­ten zuneh­men­der Cyber­be­dro­hun­gen und Daten­schutz­be­den­ken von gro­ßer Bedeu­tung ist. Daher ist die Bera­tung und Unter­stüt­zung in Bezug auf die DSGVO ein wesent­li­cher Bestand­teil der Dienst­leis­tun­gen von Unter­neh­men wie Impro­ve­ment Experts, die dar­auf abzie­len, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in die­sen wich­ti­gen Berei­chen zu stär­ken und zu unterstützen.

Glos­sar-Kate­go­rien: Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit
DSGVO-Schild mit Datenströmen und Silhouetten im Hintergrund, Improvement Experts GmbH Logo unten rechts.

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